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Einspruch gegen Patente - Einspruchsverfahren vor dem DPMA und dem EPA #rolfclaessen

In diesem Video geht es um den Einspruch gegen Patente
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Das Einspruchsverfahren ist die kostengünstigste Möglichkeit, gegen erteilte Patente vorzugehen. Und die Chancen stehen nicht schlecht: beim Europäischen Patentamt überleben nur etwa 29% aller mit dem Einspruch angegriffenen Patente den Einspruch unverändert. 32% werden sogar vollständig widerrufen. In diesem Video erkläre ich, wie so ein Einspruchsverfahren abläuft, wieviel es kostet und was man beachten sollte.

Wann legt man Einspruch gegen ein erteiltes Patent ein? Normalerweise werde ich mit einem Einspruchsverfahren immer dann beauftragt, wenn ein Produkt meines Mandanten unter das erteilte Patent fällt oder ein entsprechendes Produkt geplant ist.
Die Einspruchsfrist sowohl beim Deutschen Patent- und Markenamt als auch beim Europäischen Patentamt beträgt 9 Monate ab Veröffentlichung der Erteilung des jeweiligen Patents. Im Folgenden beschreibe ich grob das Verfahren beim Europäischen Patentamt.
Im Einspruchsschriftsatz sollte man als Einsprechender bereits alle Argumente und vor allem alle Dokumente aus dem Stand der Technik aufführen, da die Rechtsprechung immer strenger in Bezug auf verspätet eingereichte Dokumente wird. Legt man entscheidende Dokumente erst wesentlich nach der Einspruchsfrist vor, so muss man mittlerweile begründen, warum man dazu nicht rechtzeitig in der Lage war.

Der Patentinhaber bekommt dann in der Regel 4 Monate Zeit, um eine Stellungnahme zum Einspruch abzugeben. Anschließend sieht sich die Einspruchsabteilung alle Schriftsätze und zitierten Dokumente sorgfältig an und gibt in ihrer Ladung zur mündlichen Verhandlung bereits eine erste vorläufige Meinung zur Patentfähigkeit ab und stellt klar, welche Punkte besonders diskutiert werden sollten.

Die Parteien bekommen dann Gelegenheit, in der Regel bis einen Monat vor der mündlichen Verhandlung noch einmal Argumente vorzutragen, die der vorläufigen Meinung der Einspruchsabteilung Rechnung tragen. Die mündliche Verhandlung dauert in der Regel 4 bis 8 h. Die Anträge, über die verhandelt wird, müssen in der Regel bis zur Frist von einem Monat vor der Verhandlung vorgelegt werden. Am Ende der mündlichen Verhandlung entscheidet die Einspruchsabteilung über Widerruf des Patents, Aufrechterhaltung des Patents in geänderter Fassung, Zurückweisung des Einspruchs oder die Zurückverweisung an die Prüfungsabteilung. Das Einspruchsverfahren dauert in der ersten Instanz in der Regel ein bis zwei Jahre.

Ich habe in einer Datenbank über 14.000 Einspruchsverfahren statistisch ausgewertet. Die ausführlichen Details veröffentliche ich noch in zukünftigen Videos und Artikeln. Ich habe mir z.B. die Verfahrensdauer des Erteilungsverfahrens, die Art und Anzahl der im Erteilungsverfahren berücksichtigten Dokumente, die Länge der Beschreibung und der Ansprüche, die Nationalität der Patentinhaber und der Vertreter und viele weitere Faktoren angesehen.
Die Amtsgebühren für ein Einspruchsverfahren betragen beim Deutschen Patent und Markenamt 200 EUR und beim Europäischen Patentamt 800 EUR. Die Kosten trägt in der Regel jede der Parteien selbst. Als Einsprechender kommt noch eine Recherche hinzu. Erfahrungsgemäß kann man für die Recherche etwa 2000 bis 5000 EUR ansetzen. Das Einspruchsverfahren wird bis zur erstinstanzlichen Entscheidung je nach Aufwand und Kanzlei erfahrungsgemäß 10.000 bis 20.000 EUR kosten. Mit dem Einspruchsverfahren kann man ein Europäisches Patent zentral angreifen. Wenn man die Einspruchsfrist verpasst, muss man in der Regel nationale Nichtigkeitsverfahren in allen relevanten Ländern durchführen, die jedes einzelne Verfahren für sich genommen in der Regel deutlich teurer als das Einspruchsverfahren sind. Es lohnt sich also, genau zu prüfen, ob einen ein erteiltes Patent stört, um es dann in der Einspruchsfrist von 9 Monaten ab Erteilung angreifen zu können.

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Legalese and Disclaimer - Rechtliches

Sie haben sich ein Video von Rolf Claessen angesehen. Die Meinungen der Teilnemer in diesem Video sind ihre eigenen Meinungen und spiegeln nicht die Meinung der jeweiligen Kanzleien wieder und werden auch nicht von den Kanzleien mitgetragen. Keiner der Inhalte soll als Rechtsberatung angesehen werden. Diese Videos sollten unter keinen Umständen als Rechtsberatung oder als Rechtsauffassung ausgelegt werden. Die Inhalte dieser Videos sind als allgemeine Informationen gedacht. Für spezielle Rechtsfragen sollten Sie Ihren Patentanwalt kontaktieren. Konsultieren Sie Ihren Patentanwalt.

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29 сентября 2016 г. 15:00:02
00:07:43
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