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Das ändert sich jetzt für Sie durch die Klinik-Reform von Lauterbach

#lauterbach #krankenhaus #deutschland

Die umstrittene Krankenhausreform von Gesundheitsminister Karl Lauterbach hat die erste Hürde genommen. FOCUS online erklärt, was konkret geplant ist und was sich nun bei der Klinikversorgung in Deutschland ändert.

Das Bundeskabinett verabschiedete am Mittwoch den Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) für eine Reform der Kliniken. Damit will Lauterbach die Finanzierung, Organisation und das Leistungsspektrum der rund 1900 Krankenhäuser in Deutschland grundlegend verändern.
Ein wesentliches Ziel ist es, die Behandlungsqualität zu verbessern, indem nicht mehr jede Klinik alles machen darf, sondern die für eine Leistung notwendigen Mindeststrukturen an medizinischer Erfahrung, Personal und Technik vorgewiesen werden müssen. Nur dann erhält die Klinik auch eine entsprechende Leistungsgruppe zugewiesen und darf die Leistung abrechnen. Das dürfte die Zahl der Krankenhäuser verringern und für mehr große Kliniken sorgen.
Auch soll sich die Finanzierung der Krankenhäuser ändern, so dass die Kliniken von dem finanziellen Druck befreit werden, immer mehr Patienten behandeln zu müssen. Künftig sollen sie 60 Prozent der Vergütung allein schon für das Vorhalten von Angeboten bekommen.
Aber was bedeutet das konkret für Ihren Krankenhausaufenthalt?

Mit der neuen Reform dürfen nicht mehr alle Krankenhäuser komplexe Operationen durchführen. Für eine Krebsoperation oder einen schwierigen Eingriff am Herzen müssen die Patienten dann in eine Spezialklinik. Hintergrund ist, dass so auch die Kosten im Gesundheitswesen gesenkt werden sollen. Denn wenn ein Spezialist operiert, steigen die Heilungschancen und der Patient kommt schneller aus der Krankheitsspirale heraus. 
Laut Lauterbach wird heute ein Drittel der Krebsbehandlungen in zwei Dritteln der deutschen Kliniken durchgeführt, die sich mangels Erfahrung damit gar nicht auskennen. Die Folge seien schwere Komplikationen wie Sepsis (Blutvergiftung). Das soll sich nun ändern. 

Vor allem auf dem Land sind lange Anfahrtswege zur Klinik keine Seltenheit. Laut aktuellem Deutschlandatlas brauchen Patienten heute mindestens 16 Minuten bis zur nächsten Klinik. Das ändert sich mit der Reform - und zwar massiv. Patienten sollen die nächste Notfallklinik (Innere Medizin, Unfallchirurgie) innerhalb von 30 Minuten erreichen. Fachkliniken sollen in maximal 40 Minuten mit dem Auto erreichbar sein. 
Bei der Planung ist aber auch zu berücksichtigen, wie viele Einwohner von längeren Fahrzeiten betroffen wären, wenn in ihrem Nahbereich kein entsprechendes Angebot vorhanden wäre. Für die Krankenhausplanung sind die einzelnen Bundesländer zuständig.

Diese Frage ist nicht leicht zu beantworten. Auf den ersten Blick sieht es so aus, als würden tatsächlich einige Kliniken schließen. Denn die Reform sieht zwar weniger Krankenhäuser vor, aber zumindest soll in den verbleibenden die Qualität steigen. Allerdings könnten in bestimmten Regionen, in denen viele Menschen dann eben längere Wege in Kauf nehmen müssten, weiterhin so genannte Level-1i-Krankenhäuser gebraucht werden. Sie verbinden stationäre Leistungen der Grundversorgung mit ambulanten fach- und hausärztlichen Leistungen. 
Lauterbachs Reform werde die Krankenhauslandschaft „deutlich verändern“. Bisher gebe es „überversorgte Städte“ und „unterversorgte Gebiete“ in ländlichen Regionen, heißt es in dem Entwurf. 

Von den Krankenkassen sowie den Bundesländern kommt viel Kritik an der geplanten Reform. Die Länder werfen dem Bundesgesundheitsminister vor, durch die Qualitätsvorgaben indirekt die Krankenhausplanung zentralisieren zu wollen.
Die Krankenhausplanung ist aber Aufgabe der Bundesländer. Sie befürchten, dass insbesondere in den ländlichen Regionen Versorgungslücken entstehen. Die Krankenkassen befürchten massive Mehrausgaben und Beitragssteigerungen. Sie werfen dem Bund insbesondere vor, die Kosten für die Umgestaltung der Krankenhauslandschaft auf die Beitragszahler abwälzen zu wollen; die Gesundheitsversorgung sei aber eine öffentliche Aufgabe und müsse vom Steuerzahler geschultert werden.
Es ist vorgesehen, im Zeitraum von 2026 bis 2035 25 Milliarden Euro aus dem Gesundheitsfonds für die Förderung der Krankenhäuser in Deutschland zu verwenden. Umgerechnet bedeutet das eine jährliche Mehrbelastung des Gesundheitsfonds von 2,5 Milliarden Euro.
„Diese zusätzlichen Milliarden für die Krankenhäuser, die aus dem Gesundheitsfonds und direkt von den Krankenkassen kommen sollen, werden in der Konsequenz zu Beitragssatzerhöhungen führen“, sagte Florian Lanz, Sprecher des GKV-Spitzenverbandes, dem „Deutschen Ärzteblatt“.  
Jeder Euro, der zusätzlich ausgegeben wird, muss von den Beitragszahlern zusätzlich aufgebracht werden“, sagte Florian Lanz, Sprecher des GKV-Spitzenverbandes, dem Deutschen Ärzteblatt. Für jeden Euro, der zusätzlich ausgegeben werde, müsse somit die Beitragszahler aufkommen.

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15 мая 2024 г. 23:15:02
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