Europa: Wie funktioniert die EU?
Wie funktioniert die #EU?
Die Europäische Union wird von fünf großen Institutionen gelenkt:
EU-Rat, EU-Parlament, Rat der EU, EU-Kommission und Europäischer Gerichtshof.
Der Europäische Rat trifft sich mindestens vier Mal im Jahr auf einem EU-Gipfel. Hier geben die Staats- und Regierungschefs die Richtung für Europa vor und definieren allgemeine Ziele, wie z.B. die Einführung des Euro.
Das EU-Parlament wird alle fünf Jahre von den EU-Bürgern direkt gewählt. Die Hauptaufgabe des Parlamentes ist es, Gesetze zu beschließen. Dies kann das Parlament jedoch nur gemeinsam mit dem Rat der EU.
Dieser besteht aus den Fachministern aus den Mitgliedsländern. Sie werden von den Landesregierungen in den Rat geschickt. So kommen je nach Thema bspw. die Außen- und Umweltminister der #Mitgliedsstaaten zusammen. Jeder Minister steht im Rat für die Stimme seines Landes. Der Rat und das Parlament können zwar gemeinsam Gesetze beschließen, aber nicht selbst vorschlagen. Dies kann jedoch die EU-Kommission.
Die Kommission macht aber nicht nur selbst Vorschläge: Sie kann auch vom Parlament dazu aufgefordert werden, Gesetzesentwürfe vorzulegen. Jedes Mitgliedsland stellt in der Kommission einen Kommissar oder eine Kommissarin, welche vom EU-Parlament gewählt werden. Ebenfalls vom Parlament der EU gewählt, wird der Präsident der EU-Kommission. Die Kommissare sollen unabhängige von ihrer Herkunftsländer im Sinne Europas handeln. Jeder Kommissar hat ein eigenes Aufgabengebiet, die Kommission entscheidet aber gemeinsam. Sie achtet darauf, dass sich die Mitgliedsstaaten an Gesetze und Verträge halten. Falls nicht, kann die Kommission Mahnungen aussprechen, Bußgelder verhängen und Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof einreichen.
Der Europäische #Gerichtshof greift immer dann ein, wenn es trotz Gesetzen zwischen den Ländern zu Streitigkeiten kommt und diese nicht anders beigelegt werden können. Er besteht aus einem Richter pro Mitgliedsland. Grundlegend passt der Europäische Gerichtshof auf, dass die Mitgliedsstaaten, die nationalen Institutionen und Gerichte sowie die Institutionen der EU das EU-Recht einhalten.
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Die Europäische Union wird von fünf großen Institutionen gelenkt:
EU-Rat, EU-Parlament, Rat der EU, EU-Kommission und Europäischer Gerichtshof.
Der Europäische Rat trifft sich mindestens vier Mal im Jahr auf einem EU-Gipfel. Hier geben die Staats- und Regierungschefs die Richtung für Europa vor und definieren allgemeine Ziele, wie z.B. die Einführung des Euro.
Das EU-Parlament wird alle fünf Jahre von den EU-Bürgern direkt gewählt. Die Hauptaufgabe des Parlamentes ist es, Gesetze zu beschließen. Dies kann das Parlament jedoch nur gemeinsam mit dem Rat der EU.
Dieser besteht aus den Fachministern aus den Mitgliedsländern. Sie werden von den Landesregierungen in den Rat geschickt. So kommen je nach Thema bspw. die Außen- und Umweltminister der #Mitgliedsstaaten zusammen. Jeder Minister steht im Rat für die Stimme seines Landes. Der Rat und das Parlament können zwar gemeinsam Gesetze beschließen, aber nicht selbst vorschlagen. Dies kann jedoch die EU-Kommission.
Die Kommission macht aber nicht nur selbst Vorschläge: Sie kann auch vom Parlament dazu aufgefordert werden, Gesetzesentwürfe vorzulegen. Jedes Mitgliedsland stellt in der Kommission einen Kommissar oder eine Kommissarin, welche vom EU-Parlament gewählt werden. Ebenfalls vom Parlament der EU gewählt, wird der Präsident der EU-Kommission. Die Kommissare sollen unabhängige von ihrer Herkunftsländer im Sinne Europas handeln. Jeder Kommissar hat ein eigenes Aufgabengebiet, die Kommission entscheidet aber gemeinsam. Sie achtet darauf, dass sich die Mitgliedsstaaten an Gesetze und Verträge halten. Falls nicht, kann die Kommission Mahnungen aussprechen, Bußgelder verhängen und Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof einreichen.
Der Europäische #Gerichtshof greift immer dann ein, wenn es trotz Gesetzen zwischen den Ländern zu Streitigkeiten kommt und diese nicht anders beigelegt werden können. Er besteht aus einem Richter pro Mitgliedsland. Grundlegend passt der Europäische Gerichtshof auf, dass die Mitgliedsstaaten, die nationalen Institutionen und Gerichte sowie die Institutionen der EU das EU-Recht einhalten.
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