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EU-Recht in 3 Minuten erklärt

EU-Recht ist in aller Munde. Aber was ist das eigentlich genau? Was ist der Unterschied zwischen EU-Richtlinien und EU-Verfahren? Und welche Aufgaben haben EU-Kommission, Rat und Parlament?

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Egal wo man hinsieht, überall ist EU-Recht. Sogar im Gemüseregal. In den letzten Jahren gingen knapp 30 Prozent der im Bundestag verabschiedeten Gesetze auf EU-Recht zurück – aber wo kommt das eigentlich her? Was ist der Unterschied zwischen Richtlinien und Verordnungen? Und welchen Einfluss habe ich als Bürger darauf?

Aber fangen wir vorne an: Am EU-Gesetzgebungsverfahren sind die Europäische Kommission, der Rat der Europäischen Union, das Europäische Parlament und in Ausnahmefällen deren Vermittlungsausschuss beteiligt.
Das Verfahren beginnt bei der EU-Kommission. Sie kann entweder aus eigenem Antrieb, auf Bitten anderer EU-Organe – zum Beispiel der Europäischen Zentralbank –, der Mitgliedstaaten oder einer Bürgerinitiative einen Gesetzentwurf vorlegen. Dieser wird dann abwechselnd von Rat und Parlament in sogenannten Lesungen bearbeitet. Der Prozess beginnt mit der ersten Lesung im Europäischen Parlament, wo die Abgeordneten darüber beraten und Änderungsvorschläge machen können.
Das Parlament schickt diese neue Version dann zur ersten Lesung an den Rat. Auch hier wird wieder beraten. Nimmt der Rat die Version des Parlaments an, gilt das Gesetz als beschlossen. Das passiert in der großen Mehrheit der Verfahren.
Nimmt er Änderungen vor, erfolgt eine zweite Lesung beim Europäischen Parlament. Auch hier kann das Gesetz wieder angenommen, abgelehnt oder geändert werden. Gibt es Änderungen, folgt eine zweite Lesung des Rates – auch er kann das Gesetz nun annehmen oder abwandeln. Nimmt er Änderungen vor, kommt der Vermittlungsausschuss ins Spiel. Er besteht zu gleichen Teilen aus Mitgliedern von Rat und Parlament. Wenn sich beide Seiten nicht einigen können, ist das Verfahren vorbei. Gibt es einen gemeinsamen Vorschlag, geht dieser für eine dritte Lesung wieder an Parlament und Rat – allerdings können sie ihn dann nicht mehr ändern, nur noch annehmen oder ablehnen.

Spätestens hier endet also jedes Gesetzgebungsverfahren. EU-Verordnungen treten dann zum angegebenen Datum in Kraft – sie gelten überall in der EU gleich. EU-Richtlinien wiederum geben den Mitgliedstaaten Ziele vor – wie sie diese erreichen, entscheiden sie selbst. In diesem Fall gibt es nur ein Datum, bis zu dem die nationalen Gesetze angepasst werden müssen.

Und ich als Bürger? Ich kann meine Meinung gleich drei Mal kundtun. Ich kann mich an einer Bürgerinitiative für einen Gesetzentwurf beteiligen. Ich kann alle 5 Jahre das Europäische Parlament wählen. Und weil im Rat der Europäischen Union die Minister der Mitgliedstaaten sitzen, kann ich auch über meine nationalen Wahlen Einfluss nehmen.

Ach ja: Die Gurkenverordnung ist übrigens seit 2009 außer Kraft.

Quellen: http://www.europarl.de/de/europa_und_sie/das_ep/gesetzgebungverfahren.html
http://www.europarl.de/de/europa_und_sie/das_ep/gesetzgebungverfahren/ordentliches_gesetzgebungsverfahren.html
http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/kruemmungsverordnung-aus-bruessel-gerechtigkeit-fuer-die-gurke-1.1695150
http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftspolitik/neue-statistik-eu-macht-weniger-gesetze-als-angenommen-1858607.html

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14 февраля 2017 г. 13:25:35
00:03:28
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