#kurzerklärt: Wie demokratisch ist die EU?
Am 26. Mai ist Europawahl. Aber wie demokratisch ist die Europäische Union eigentlich? Wir haben es #kurzerklärt.
*Ein Re-Upload der ersten Version in höherer Auflösung.*
Die EU versteht sich als repräsentative Demokratie, so steht es in Artikel 10 des Vertrags über die Europäische Union. Für das Europaparlament wählen die Bürger ihre Abgeordneten alle fünf Jahre direkt. Die Vertretung im EU-Rat, in dem die Regierungen der Mitgliedstaaten miteinander verhandeln, ist über die Wahlen auf nationaler Ebene ebenfalls demokratisch legitimiert.
Rat und Parlament entscheiden in vielen Bereichen gemeinsam über neue Regelungen und Gesetze. Die Abgeordneten können dort das einbringen, was sie als Anliegen ihrer Wähler vertreten wollen. Das Parlament hat allerdings kein Initiativrecht - für Gesetzesvorschläge ist die EU-Kommission zuständig. Außerdem gibt es eine Reihe von Politikbereichen, zum Beispiel die Außen- und Sicherheitspolitik sowie Steuerfragen, in denen die EU-Mitgliedstaaten das alleinige Entscheidungsrecht haben. Das Parlament kann dort lediglich beratend tätig werden, ohne mitzubestimmen.
Der dritte Spieler im Brüsseler Bund - die EU-Kommission - wird ebenfalls im Zusammenspiel von Parlament und Regierungen besetzt. Die Volksvertreter prüfen dabei die Kandidatenvorschläge aus den Nationalstaaten in Anhörungen genau. Ohne Zustimmung der Parlamentarier kann die Kommission ihre Arbeit nicht aufnehmen.
Der EU fehlt ein eigenes Parteiensystem. Wähler können bei der Wahl ihr Kreuz nicht bei jeder beliebigen europäischen Gruppierung machen, sondern nur bei den jeweils nationalen Parteien. Zudem sind die Wählerstimmen nicht gleichwertig. Das EU-Parlament gibt nicht das tatsächliche Verhältnis der Bevölkerung in den einzelnen Mitgliedstaaten wieder. Kleinere Länder sind im Plenum überproportional vertreten.
Auch im Rat der EU-Staaten sehen einige Demokratiedefizite. Dort fallen Entscheidungen entweder über das Mehrheitsprinzip, oder es muss sogar Einstimmigkeit herrschen. Dann hat jedes Land - egal wie bevölkerungsreich - quasi Vetorecht gegenüber den anderen Partnern. Vorhaben, die von einer überwältigenden Mehrheit der Staaten sowie der EU-Bevölkerung unterstützt werden, können dadurch trotzdem scheitern. [Quelle: dpa]
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Die EU versteht sich als repräsentative Demokratie, so steht es in Artikel 10 des Vertrags über die Europäische Union. Für das Europaparlament wählen die Bürger ihre Abgeordneten alle fünf Jahre direkt. Die Vertretung im EU-Rat, in dem die Regierungen der Mitgliedstaaten miteinander verhandeln, ist über die Wahlen auf nationaler Ebene ebenfalls demokratisch legitimiert.
Rat und Parlament entscheiden in vielen Bereichen gemeinsam über neue Regelungen und Gesetze. Die Abgeordneten können dort das einbringen, was sie als Anliegen ihrer Wähler vertreten wollen. Das Parlament hat allerdings kein Initiativrecht - für Gesetzesvorschläge ist die EU-Kommission zuständig. Außerdem gibt es eine Reihe von Politikbereichen, zum Beispiel die Außen- und Sicherheitspolitik sowie Steuerfragen, in denen die EU-Mitgliedstaaten das alleinige Entscheidungsrecht haben. Das Parlament kann dort lediglich beratend tätig werden, ohne mitzubestimmen.
Der dritte Spieler im Brüsseler Bund - die EU-Kommission - wird ebenfalls im Zusammenspiel von Parlament und Regierungen besetzt. Die Volksvertreter prüfen dabei die Kandidatenvorschläge aus den Nationalstaaten in Anhörungen genau. Ohne Zustimmung der Parlamentarier kann die Kommission ihre Arbeit nicht aufnehmen.
Der EU fehlt ein eigenes Parteiensystem. Wähler können bei der Wahl ihr Kreuz nicht bei jeder beliebigen europäischen Gruppierung machen, sondern nur bei den jeweils nationalen Parteien. Zudem sind die Wählerstimmen nicht gleichwertig. Das EU-Parlament gibt nicht das tatsächliche Verhältnis der Bevölkerung in den einzelnen Mitgliedstaaten wieder. Kleinere Länder sind im Plenum überproportional vertreten.
Auch im Rat der EU-Staaten sehen einige Demokratiedefizite. Dort fallen Entscheidungen entweder über das Mehrheitsprinzip, oder es muss sogar Einstimmigkeit herrschen. Dann hat jedes Land - egal wie bevölkerungsreich - quasi Vetorecht gegenüber den anderen Partnern. Vorhaben, die von einer überwältigenden Mehrheit der Staaten sowie der EU-Bevölkerung unterstützt werden, können dadurch trotzdem scheitern. [Quelle: dpa]
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