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Tax Compliance § 2b UstG - Wolter Hoppenberg 360°

Corona-bedingt wurde der Umstellungszeitraum für § 2b UStG um zwei Jahre bis zum 31.12.2022 verlängert. Jetzt gilt es, die zusätzliche Zeit zu nutzen und die Gemeinde dort, wo noch nicht geschehen, richtig aufzustellen.

Wir sprechen mit Ihnen über Umsatzsteuer im „Konzern Gemeinde“ und bei interkommunaler Zusammenarbeit und wenden uns dazu den Auswirkungen des neu eingeführten Wettbewerbsgedanken bei § 2b UStG zu. Wir zeigen Wege auf, wie die Themen durch Prozessanalyse und Prozessmanagement zu beherrschen sind und erörtern verbliebene Gestaltungsmöglichkeiten.

Mit dem Prozessmanagement verbinden wir ein Tool zur gemeindlichen Tax Compliance, damit im Tagesgeschäft und durch Veränderungen im Steuerrecht neue Risiken frühzeitig erkannt werden. Unsere Herangehensweise nimmt dabei die individuell gewachsenen Strukturen einer Gemeinde auf. Unser Schwerpunkt liegt dabei auf der Prozessanalyse und dem Prozessmanagement.
Weitere Informationen zu unserem Coffee Talk finden Sie unter: https://www.wolter-hoppenberg.de/360-grad

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19 марта 2021 г. 18:29:55
00:20:35
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