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Abschaffung Straßenausbaubeiträge - Wolter Hoppenberg 360°

Gesetz zur Abschaffung der Straßenbaubeiträge in NRW – Konsequenzen für Straßenausbaumaßnahmen vor und nach dem 1.1.2024

Durch das Gesetz zur Abschaffung der Beiträge für den Ausbau kommunaler Straßen im Land Nordrhein-Westfalen (GV.NRW 2024, S. 155) hat der Landtag die Straßenausbaubeiträge rückwirkend zum 1. Januar 2024 vollständig abgeschafft. An deren Stelle ist eine Kostenerstattung durch das Land NRW getreten. Der Umfang dieser Erstattung war im Gesetzgebungsverfahren stark diskutiert worden. „Altfälle“ bleiben von der Erstattung ausgenommen. Für sie gilt weiterhin die Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge. Kommunen stehen damit weiterhin vor Herausforderungen bei der Beitragserhebung. Wir stellen Ihnen das neue Gesetz vor und geben Ihnen Hilfestellungen für die Bearbeitung von ausbaubeitragsrechtlichen (Alt-)Fällen.

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3 мая 2024 г. 11:31:33
00:33:47
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