Wahlen in der DDR / 1989 Harz
Die Kommunalwahlen in der DDR 1989 fanden am 7. Mai 1989 statt. Es wurden die Volksvertreter in Gemeinden, Städten und Kreisen gewählt. Es war die letzte Wahl in der DDR, die nach Einheitslisten der Nationalen Front stattfand. Nach der Wahl konnte der Staatsführung Wahlfälschung nachgewiesen werden.
Bereits vor der Wahl wurden bei „Volksaussprachen“ mit den Kandidaten kommunale Missstände angeprangert, außerdem kam es zu Unmutsäußerungen über das undemokratische Wahlverfahren, besonders, nachdem es in der Sowjetunion bei der Wahl zum Volksdeputiertenkongress die Möglichkeit gegeben hatte, zwischen verschiedenen Kandidaten zu wählen. Verschiedene oppositionelle Gruppen verabredeten sich, nachdem es bereits bei den letzten Volkskammerwahlen Fälschungsvorwürfe gegeben hatte, zur Beobachtung der Auszählung der Stimmen.
Es stand nur die Liste der Nationalen Front zur Auswahl.
Um mit Ja zu stimmen, musste man den Wahlzettel einfach falten und in die Wahlurne geben. Auch Streichungen einzelner Namen änderten nichts an der Wertung als Ja-Stimme. Für eine Neinstimme musste jeder einzelne aufgeführte Kandidat sauber waagerecht durchgestrichen werden.
Im März 1989 war beschlossen worden, dass die in der DDR lebenden Ausländer das aktive und das passive Wahlrecht zu den Kommunalwahlen haben sollen.
Wahlberechtigte 12.488.742 100,00 %
Abgegebene Stimmen 12.335.487 98,77 %
Ungültige Stimmen 11.136 0,09 %
Gültige Stimmen 12.324.351 99,91 %
Gültige Stimmen für den Wahlvorschlag 12.182.050 98,85 %
Gültige Stimmen gegen den Wahlvorschlag 142.301 1,1 %
Erstmals versammelten sich nach der Schließung der Wahllokale in diesen Bürger, um die Auszählung der Stimmen zu beobachten. Oftmals wurden sie daran gehindert, obwohl nach § 37 Abs. 1 des DDR-Wahlgesetzes die Stimmauszählung öffentlich war. In so gut wie allen Wahlkreisen wurden von den Beobachtern deutlich mehr Neinstimmen registriert als offiziell bekanntgegeben.
Belege der gefälschten Stimmauszählung wurden erstmals auch in Schriften zum „innerkirchlichen Gebrauch“ thematisiert. Das „Informationsblatt der ökologischen Arbeitsgruppe beim evangelischen Kirchenkreis Halle/Saale“ berichtete in einem ganzseitigen Artikel von der nachweislichen Fälschung der Stimmauszählung, da „Berichte aus vielen Städten der DDR bekannt geworden“ seien.[1] Das Heft wurde vom 6. bis 9. Juli 1989 in einer Auflage von 1000 Stück auf dem Evangelischen Kirchentag in Leipzig verbreitet. In einem gleichzeitig in Halle verbreiteten Flugblatt wurde berichtet, dass etwa 20 Prozent der Auszählungsergebnisse innerkirchlich dokumentiert werden konnten und dabei bereits 95 Prozent der für Halle offiziell angegebenen Nein-Stimmen auftraten.
Ein absoluter Nachweis der Fälschung gelang für den Stadtbezirk Berlin-Weissensee. Bürgerrechtler konnten hier zeigen, dass die in den Wahllokalen direkt bei der Auszählung dokumentierte Zahl der Nein-Stimmen in der Summe größer war als das offiziell für den Stadtbezirk angegebene Endergebnis. Solche Informationen zu innerkirchlich zusammengetragenen Stimmauszählungen kursierten DDR-weit auf Flugblättern.
Видео Wahlen in der DDR / 1989 Harz канала DDR Geschichte
Bereits vor der Wahl wurden bei „Volksaussprachen“ mit den Kandidaten kommunale Missstände angeprangert, außerdem kam es zu Unmutsäußerungen über das undemokratische Wahlverfahren, besonders, nachdem es in der Sowjetunion bei der Wahl zum Volksdeputiertenkongress die Möglichkeit gegeben hatte, zwischen verschiedenen Kandidaten zu wählen. Verschiedene oppositionelle Gruppen verabredeten sich, nachdem es bereits bei den letzten Volkskammerwahlen Fälschungsvorwürfe gegeben hatte, zur Beobachtung der Auszählung der Stimmen.
Es stand nur die Liste der Nationalen Front zur Auswahl.
Um mit Ja zu stimmen, musste man den Wahlzettel einfach falten und in die Wahlurne geben. Auch Streichungen einzelner Namen änderten nichts an der Wertung als Ja-Stimme. Für eine Neinstimme musste jeder einzelne aufgeführte Kandidat sauber waagerecht durchgestrichen werden.
Im März 1989 war beschlossen worden, dass die in der DDR lebenden Ausländer das aktive und das passive Wahlrecht zu den Kommunalwahlen haben sollen.
Wahlberechtigte 12.488.742 100,00 %
Abgegebene Stimmen 12.335.487 98,77 %
Ungültige Stimmen 11.136 0,09 %
Gültige Stimmen 12.324.351 99,91 %
Gültige Stimmen für den Wahlvorschlag 12.182.050 98,85 %
Gültige Stimmen gegen den Wahlvorschlag 142.301 1,1 %
Erstmals versammelten sich nach der Schließung der Wahllokale in diesen Bürger, um die Auszählung der Stimmen zu beobachten. Oftmals wurden sie daran gehindert, obwohl nach § 37 Abs. 1 des DDR-Wahlgesetzes die Stimmauszählung öffentlich war. In so gut wie allen Wahlkreisen wurden von den Beobachtern deutlich mehr Neinstimmen registriert als offiziell bekanntgegeben.
Belege der gefälschten Stimmauszählung wurden erstmals auch in Schriften zum „innerkirchlichen Gebrauch“ thematisiert. Das „Informationsblatt der ökologischen Arbeitsgruppe beim evangelischen Kirchenkreis Halle/Saale“ berichtete in einem ganzseitigen Artikel von der nachweislichen Fälschung der Stimmauszählung, da „Berichte aus vielen Städten der DDR bekannt geworden“ seien.[1] Das Heft wurde vom 6. bis 9. Juli 1989 in einer Auflage von 1000 Stück auf dem Evangelischen Kirchentag in Leipzig verbreitet. In einem gleichzeitig in Halle verbreiteten Flugblatt wurde berichtet, dass etwa 20 Prozent der Auszählungsergebnisse innerkirchlich dokumentiert werden konnten und dabei bereits 95 Prozent der für Halle offiziell angegebenen Nein-Stimmen auftraten.
Ein absoluter Nachweis der Fälschung gelang für den Stadtbezirk Berlin-Weissensee. Bürgerrechtler konnten hier zeigen, dass die in den Wahllokalen direkt bei der Auszählung dokumentierte Zahl der Nein-Stimmen in der Summe größer war als das offiziell für den Stadtbezirk angegebene Endergebnis. Solche Informationen zu innerkirchlich zusammengetragenen Stimmauszählungen kursierten DDR-weit auf Flugblättern.
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