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Geld zurück von der Bank? Das BGH-Urteil und seine Folgen für Verbraucher | Marktcheck SWR

Einfach die Kontogebühren erhöhen, ohne dass der Kunde ausdrücklich zustimmt? Das geht für Geldinstitute nicht mehr. Marktcheck-Rechtsexperte Karl-Dieter Möller hat viele gute Tipps, wie man sein Geld zurückfordern kann.

Dieses Video ist eine Auskopplung aus der Sendung vom 22. Juni 2021, siehe https://youtu.be/qQ9TjUeiqbQ

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BISHERIGE PRAXIS
In der Vergangenheit haben Banken und Sparkassen Gebühren eingeführt oder erhöht, ohne dass die Kunden ausdrücklich zustimmen mussten. Wollten Geldinstitute ihre Geschäftsbedingungen ändern, reichte es aus, wenn sie ihre Kunden mindestens zwei Monate vorher informierten. Die konnten dann kündigen. Taten Sie das nicht, wurde ihr Schweigen als fiktive Zustimmung gewertet - die Änderung galt als vereinbart.

KLAGE GEGEN FIKTIVE ZUSTIMMUNG
Der Verband der Verbraucherzentralen (vzbv) hat gegen diese einseitigen Erhöhungen geklagt. Das Landgericht und das Oberlandesgericht in Köln hatten die Klage zwar zurückgewiesen, das hinderte den vzbv jedoch nicht daran, vor den Bundesgerichtshof zu ziehen. Das Argument: Die Klausel sei zu intransparent, da sie weder den Anlass der Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen erkennen lassen noch zeige sie Grenzen auf. Aus einem kostenlosen Konto könnte so beispielsweise ein kostenpflichtiges gemacht werden. Der Verband forderte deshalb, dass die Klausel nicht mehr verwendet werden darf.

In dem konkreten Rechtsstreit ging es um die Postbank, wobei alle anderen Banken und Sparkassen bislang ähnlich vorgingen. Die Banken rechtfertigen die Gebühren mit seit Jahren anhaltenden Niedrigzinsen, die dafür sorgen, dass sie in anderen Geschäftsfeldern weniger Gewinne erwirtschaften. Die Postbank brachte im Rechtsstreit außerdem vor, dass der Aufwand zu groß sei, von allen Kunden eine explizite Zustimmung einzuholen.

URTEIL: SCHWEIGEN IST KEINE ZUSTIMMUNG
Der Europäische Gerichtshof urteilte schon vergangenes Jahr, dass die Klauseln von Banken darauf untersucht werden können, ob sie Kunden benachteiligen. Darauf verweist nun der Bundesgerichtshof auch in seinem aktuellen Urteil vom 27. April 2021. Es stellt fest, dass die bisherige Praxis rechtswidrig ist und erteilt dem bisher üblichen Vorgehen der Banken eine klare Absage. Kunden wurden unfair behandelt, sofern mit der Änderung eine Preissteigerung oder eine sonstige Verschlechterung der Bedingungen verbunden war. Sobald sich Bedingungen verschlechtern sollen, müssen Kunden dem aktiv zustimmen.

FOLGEN FÜR DEN VERBRAUCHER
Bisherige Erhöhungen der Kontoführungsgebühren und anderer Preise sind nur da wirksam, wo Kunden ausdrücklich ihr Einverständnis gegeben haben. Wo dies nicht geschah, sind solche Gebührenerhöhungen unwirksam. Auf sie entfallende Zahlungen sind mit Zinsen zu erstatten. Lediglich die bei Kontoeröffnung gültigen Gebühren dürfen Sparkassen und Banken behalten.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vermutet, dass das Urteil die Finanzbranche bis zur Hälfte ihres Jahresüberschusses kosten könnte. Der lag laut Bundesbank für das Jahr 2019 bei 5,7 Milliarden Euro.

SO HOLEN SIE SICH IHR GELD ZURÜCK
Um ihr Geld zurückzuerhalten müssen Bankkunden selbst aktiv werden und einen Antrag stellen. Die Banken sind ansonsten nicht zu einer Rückzahlung verpflichtet. Hierzu bietet die Verbraucherzentrale einen Musterbrief an. Es gibt jedoch eine Einschränkung: Das Recht auf Erstattung von Beträgen verjährt nach drei Jahren zum Jahresende. Unzulässige Gebühren aus dem Jahr 2018 können also noch bis zum 31. Dezember 2021 zurückgefordert werden.

KANN SICH DIE BANK WEIGERN ZU ZAHLEN?
Wenn sich die Bank weigert die Gebühren zurückzuzahlen, können Sie sich Unterstützung beim Ombudsmann Ihres Geldinstituts holen. Einen entsprechenden Schiedsspruch müssen die Banken akzeptieren. Außerdem gibt es inzwischen Unternehmen, die sogenanntes Verbraucherinkasso anbieten und die Erstattungsforderungen durchsetzen. Dieser Service kostet allerdings je nach Anbieter eine Pauschale oder eine Provision.

ZUKÜNFTIGE PRAXIS DER BANKEN
Es ist möglich, dass Geldinstitute ihren Kunden neue Bedingungen für die Kontoführung anbieten werden – möglicherweise auch mit höheren Gebühren, um die aktuellen Auslagen zu refinanzieren. Wenn Sie sich auf die neuen Bedingungen nicht einlassen wollen, wird Ihnen wohl gekündigt werden. Sie sollten deshalb nicht gleich ablehnen, sondern erst einmal schauen, ob Sie ein Konto bei einer anderen Bank finden, welches tatsächlich günstiger ist.

Autorin: Angelika Scheffler-Ronen
Bildquelle: Colourbox

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25 июля 2021 г. 18:00:06
00:16:30
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