Bundestagsdebatte zum Begriff "Rasse" im Grundgesetz
Die Bundesregierung will den Begriff "Rasse" aus dem Grundgesetz streichen. Artikel 3 der Verfassung verbietet die Benachteiligung unter anderem wegen des Geschlechts, der Religion, Sprache, Herkunft und eben "Rasse". Der Begriff soll ersetzt, der damit auch jetzt gemeinte Schutz vor rassistischer Benachteiligung aber nicht gemindert werden, wie ein Sprecher des Justizministeriums sagte.
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