VfGH-Präsident Holzinger verkündet das Erkenntnis zum Pensionstransfer der Bank Austria
Der Verfassungsgerichtshof hat einen Antrag des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG) abgewiesen, gesetzliche Regelungen im Zusammenhang mit der Übertragung von Pensionszusagen der Bank Austria in die gesetzliche Pensionsversicherung gemäß ASVG als verfassungswidrig aufzuheben. Umstritten ist eine vom Parlament rückwirkend beschlossene Regelung, aufgrund derer die Bank für die Übertragung an die Pensionsversicherung drei Mal höhere Überweisungsbeträge (nach der neuen Rechtslage rund 790 Millionen Euro) bezahlen musste als zuvor erwartet. Der VfGH folgte in seiner am 12. Oktober 2017 verkündeten Entscheidung den Bedenken nicht und stellte fest, dass die Übertragung der Ansprüche durch die fragliche Novelle des ASVG überhaupt erst möglich wurde.
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12 октября 2017 г. 20:19:07
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