Großer Festumzug beim Schützenfest in Gifhorn (2019) (linke Seite)
Großer Festumzug beim Schützenfest in Gifhorn (2019) (linke Seite)
Kamera: Sony Handycam FDR-AX100E
Hinweise zum Datenschutz / Urheberrecht:
---- Personen ----
Personen die als Teil eines "Ganzen" in Videoaufnahmen zu sehen sind, gelten nach deutschem Recht als "Beiwerk" und unterliegen somit nicht dem Datenschutz. Derartige Aufnahmen dürfen auch ohne Zustimmung der abgebildeten Personen ins Internet gestellt, oder im Fernsehen ausgestrahlt werden. Dies war schon immer so und hat sich auch durch die "Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)" nicht geändert. Wenn man sich in der Öffentlichkeit aufhält, dann weiß man schließlich, dass man dort auch zufällig auf Fotos und Videos geraten kann. Besonders dann, wenn die Kamera mit Stativ ganz deutlich als solche zu erkennen ist. 😉 Außerdem kann die Sache mit den Fotos / Videos - von der Logik her - ohnehin nichts mit Datenschutz zu tun haben. Der Name sagt es bereits: "Datenschutz". Ein Gesicht sind keine Daten!
---- KFZ-Kennzeichen ----
KFZ-Kennzeichen unterliegen grundsätzlich keinem Datenschutz und brauchen generell nicht unkenntlich gemacht zu werden. Aus diesem Grund ist auch die Verwendung von Dashcams völlig legal und wird es auch bleiben. Der obige Hinweis mit in Videos zu sehenden Personen, gilt selbstverständlich auch für mit Dashcams gemachten Aufnahmen. Autofahrten, die mit einer Dashcam gefilmt wurden, dürfen daher ebenfalls zum ansehen / Downloaden ins Internet gestellt werden. Ausnahmen: Das Auge des Betrachters wird durch Einblendungen oder einen zu hörenden Kommentar, direkt auf ein bestimmtes Fahrzeug gelenkt. Denn dadurch würde das betreffende Fahrzeug zu einem "Motiv" werden. In diesem Fall müssen KFZ-Kennzeichen unkenntlich gemacht werden. Das ist auch dann der Fall, wenn im Video ein Datum und / oder eine Uhrzeit zu sehen ist, denn andernfalls wäre nachweisbar, dass sich das betreffende Fahrzeug zu einem bestimmten Zeitpunkt, an einem bestimmten Ort aufgehalten hat.
---- Musik ----
Musik die durch Zufall auf einer Videoaufnahme zu hören ist, weil die Musikquelle die Position der Kamera passiert, oder weil die Kamera an ihr vorbeifährt, gilt ebenfalls als "Beiwerk". Eine Meldung oder eine Zahlung an die "GEMA", braucht daher nicht zu erfolgen.
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Kamera: Sony Handycam FDR-AX100E
Hinweise zum Datenschutz / Urheberrecht:
---- Personen ----
Personen die als Teil eines "Ganzen" in Videoaufnahmen zu sehen sind, gelten nach deutschem Recht als "Beiwerk" und unterliegen somit nicht dem Datenschutz. Derartige Aufnahmen dürfen auch ohne Zustimmung der abgebildeten Personen ins Internet gestellt, oder im Fernsehen ausgestrahlt werden. Dies war schon immer so und hat sich auch durch die "Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)" nicht geändert. Wenn man sich in der Öffentlichkeit aufhält, dann weiß man schließlich, dass man dort auch zufällig auf Fotos und Videos geraten kann. Besonders dann, wenn die Kamera mit Stativ ganz deutlich als solche zu erkennen ist. 😉 Außerdem kann die Sache mit den Fotos / Videos - von der Logik her - ohnehin nichts mit Datenschutz zu tun haben. Der Name sagt es bereits: "Datenschutz". Ein Gesicht sind keine Daten!
---- KFZ-Kennzeichen ----
KFZ-Kennzeichen unterliegen grundsätzlich keinem Datenschutz und brauchen generell nicht unkenntlich gemacht zu werden. Aus diesem Grund ist auch die Verwendung von Dashcams völlig legal und wird es auch bleiben. Der obige Hinweis mit in Videos zu sehenden Personen, gilt selbstverständlich auch für mit Dashcams gemachten Aufnahmen. Autofahrten, die mit einer Dashcam gefilmt wurden, dürfen daher ebenfalls zum ansehen / Downloaden ins Internet gestellt werden. Ausnahmen: Das Auge des Betrachters wird durch Einblendungen oder einen zu hörenden Kommentar, direkt auf ein bestimmtes Fahrzeug gelenkt. Denn dadurch würde das betreffende Fahrzeug zu einem "Motiv" werden. In diesem Fall müssen KFZ-Kennzeichen unkenntlich gemacht werden. Das ist auch dann der Fall, wenn im Video ein Datum und / oder eine Uhrzeit zu sehen ist, denn andernfalls wäre nachweisbar, dass sich das betreffende Fahrzeug zu einem bestimmten Zeitpunkt, an einem bestimmten Ort aufgehalten hat.
---- Musik ----
Musik die durch Zufall auf einer Videoaufnahme zu hören ist, weil die Musikquelle die Position der Kamera passiert, oder weil die Kamera an ihr vorbeifährt, gilt ebenfalls als "Beiwerk". Eine Meldung oder eine Zahlung an die "GEMA", braucht daher nicht zu erfolgen.
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