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Internetrecht: Domainrecht
Dies ist das erste Video zur Vorlesung IT- und Medienrecht – Update 2019/20 von Prof. Dr. Thomas Hoeren. Im Rahmen dieser Veranstaltung werden Erneuerungen im Bereich IT- und Medienrecht aus den letzten beiden Jahren besprochen.
Nach der Erklärung des Aufbaus der Vorlesung geht es in diesem Video um das Domainrecht. Relevante Normen dazu sind die §§ 14, 15 und 5 Abs. 3 MarkenG, §§ 3, 4 UWG sowie §§ 826 und 12 BGB.
Es werden klassische Probleme zu dieser Thematik besprochen. Unter anderem wird darauf eingegangen, wie weit die Verwechslungsgefahr, Unterlassungsansprüche und Schadensersatz gehen. Außerdem geht es darum, dass Marken nur in Bezug auf die Warenklasse geschützt werden.
Thematisiert wird zudem die Vollstreckung im Ausland, der Bezug zum UWG und der Titelschutz.
Insbesondere geht Prof. Hoeren auf das Schlichtungsverfahren UDRP (Uniform Domain-Name Dispute-Resolution Policy) im Bereich der internationale Domainverwendung ein.
Zudem beschäftigt er sich in dem Video mit dem CAC (Czech Arbitration Court), der unter anderem für UDRP-Verfahren und die EU-Domainbetreuung zuständig ist.
00:00 Einführung
02:14 Struktur Domainrecht
03:37 Klassisches Problem Verwechselungsgefahr
09:38 Klassisches Problem Titelschutz
11:09 Streitschlichtung udrp
14:15 Streitschlichtung cac
Die im Video verwendeten Folien sind unter folgendem Link abrufbar:
https://www.itm.nrw/wp-content/uploads/It_medienrecht120320.pptx
Unter folgendem Link finden Sie das Skriptum zum IT-Vertragsrecht: http://vg01.met.vgwort.de/na/710a4dbc6b614cba8e14f5de86eea99e?l=https://www.itm.nrw/wp-content/uploads/Skript-IT-Recht-Stand-Oktober-2019.pdf
Видео Internetrecht: Domainrecht канала Thomas Hoeren
Nach der Erklärung des Aufbaus der Vorlesung geht es in diesem Video um das Domainrecht. Relevante Normen dazu sind die §§ 14, 15 und 5 Abs. 3 MarkenG, §§ 3, 4 UWG sowie §§ 826 und 12 BGB.
Es werden klassische Probleme zu dieser Thematik besprochen. Unter anderem wird darauf eingegangen, wie weit die Verwechslungsgefahr, Unterlassungsansprüche und Schadensersatz gehen. Außerdem geht es darum, dass Marken nur in Bezug auf die Warenklasse geschützt werden.
Thematisiert wird zudem die Vollstreckung im Ausland, der Bezug zum UWG und der Titelschutz.
Insbesondere geht Prof. Hoeren auf das Schlichtungsverfahren UDRP (Uniform Domain-Name Dispute-Resolution Policy) im Bereich der internationale Domainverwendung ein.
Zudem beschäftigt er sich in dem Video mit dem CAC (Czech Arbitration Court), der unter anderem für UDRP-Verfahren und die EU-Domainbetreuung zuständig ist.
00:00 Einführung
02:14 Struktur Domainrecht
03:37 Klassisches Problem Verwechselungsgefahr
09:38 Klassisches Problem Titelschutz
11:09 Streitschlichtung udrp
14:15 Streitschlichtung cac
Die im Video verwendeten Folien sind unter folgendem Link abrufbar:
https://www.itm.nrw/wp-content/uploads/It_medienrecht120320.pptx
Unter folgendem Link finden Sie das Skriptum zum IT-Vertragsrecht: http://vg01.met.vgwort.de/na/710a4dbc6b614cba8e14f5de86eea99e?l=https://www.itm.nrw/wp-content/uploads/Skript-IT-Recht-Stand-Oktober-2019.pdf
Видео Internetrecht: Domainrecht канала Thomas Hoeren
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Информация о видео
15 августа 2020 г. 19:44:00
00:16:33
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