Abruf von Bescheinigungen für andere Personen in Mein ELSTER
Der Abruf von Bescheinigungen für andere Personen (z.B. Ehepartner oder Kinder) in Mein ELSTER Schritt für Schritt erklärt.
Folgende Bescheinigungen, die der Steuerverwaltung bereits vorliegen, werden bereitgestellt:
- Lohnsteuerbescheinigungen
- Lohnersatzleistungen (zum Beispiel Arbeitslosengeld, Krankengeld, Elterngeld)
- Mitteilungen über den Bezug von Rentenleistungen
- Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen
- Vorsorgeaufwendungen (zum Beispiel Riester- oder Rürup-Verträge)
- Beiträge für Vermögenswirksame Leistungen (VWL / VL)
https://www.elster.de
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- Lohnsteuerbescheinigungen
- Lohnersatzleistungen (zum Beispiel Arbeitslosengeld, Krankengeld, Elterngeld)
- Mitteilungen über den Bezug von Rentenleistungen
- Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen
- Vorsorgeaufwendungen (zum Beispiel Riester- oder Rürup-Verträge)
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