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100.000 €? Hass im Netz kann richtig teuer werden #graz #strafrecht #rechtsanwalt #österreich #news

Beleidigungen, Hasspostings oder Eingriffe in die Privatsphäre im Internet sind nicht einfach „nur Kommentare“. Wer durch Hass im Netz beleidigt, bloßgestellt oder in seiner Privatsphäre verletzt wird, kann unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Entschädigung haben.

Nach dem Mediengesetz kann diese Entschädigung zumindest 100 Euro betragen und – je nach Schwere des Falls – bis zu 40.000 Euro, in besonders schwerwiegenden Fällen sogar bis zu 100.000 Euro. Diese Beträge werden in der Praxis oft unterschätzt. Wichtig ist außerdem: Auch Social-Media-Profile können rechtlich als Medien relevant sein.

Mag. Wilfried Bucher, Partner bei Kocher & Bucher Rechtsanwälte aus Graz, erklärt, warum Betroffene Beweise sichern und rechtzeitig rechtlichen Rat einholen sollten, um mögliche Ansprüche prüfen und durchsetzen zu können.

Hinweis: Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Eine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Inhalte wird nicht übernommen. Für die Beurteilung eines konkreten Sachverhalts ist eine individuelle anwaltliche Beratung erforderlich.

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