Bundestag: Therapien zur „Heilung“ von Homosexualität verboten
Therapien zur „Heilung“ von Homosexualität verboten. Der Bundestag hat am Donnerstag, 7. Mai 2020, den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zum Schutz vor Konversionsbehandlungen“ in der vom Gesundheitsausschuss geänderten Fassung angenommen. CDU/CSU, SPD und FDP stimmten für den Gesetzentwurf, die übrigen Fraktionen enthielten sich, es gab eine Gegenstimme aus der AfD-Fraktion.
Weitere Informationen zu dem Thema finden Sie hier:
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2020/kw19-de-konversionsbehandlung-692676
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