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Rechtslage ab 2021 für die Mavic Serie!

Ihr könnt euch schon jetzt einen Termin für das A2 Fernpiloten-Zeugnis reservieren, Schulungspakete unter: https://u-rob.com/schulung/eu_drohnenfuehrerschein/
Die DJI Mavic Serie fällt nicht erst ab 900g unter die Pflicht des A1/A3 sowie A2 EU Drohnenführerscheins, sondern bereits ab 500g Abfluggewicht. Daher müssen alle Piloten der Mavic 1, Mavic 2 oder Mavic Air Serie den Eu-Drohnenführerschein ablegen. U-ROB unterstützt als einer der größten deutschen Schulungseinrichtungen dabei.
Für das A2 Fernpiloten-Zeugnis ist neben der schriftlichen Prüfung zum Drohnenfüherschein auch eine praktische Eigenerklärung gemäß AMC Grundlagen notwendig. Diese Eigenerklärung umfasst praktische Notlandetrainings etc. mit einer Drohne und ist für den EU-Führerschein vorgeschrieben. An 12 Standorten könnt ihr bei U-ROB die Prüfung für den EU-Drohnenführerschein ablegen.
Für den großen EU-Drohnenführerschein A2 ist eine vorherige Onlineprüfung für den A1/A3 Drohnenführerschein notwendig. Diese wird beim Luftfahrt-Bundesamt abgelegt und ist vermutlich ab Dezember 2020 verfügbar.

Видео Rechtslage ab 2021 für die Mavic Serie! канала U-ROB GmbH
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1 октября 2020 г. 10:37:23
00:07:59
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