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Ich will so nicht mehr leben! Streitfall Sterbehilfe | WDR Doku

Hilfe zum Suizid – das wünschen sich einige Schwerstkranke, die ihr Leid nicht mehr ertragen können. Doch seit 2015 – nach langwierigen Diskussionen – der Paragraph 217 verabschiedet wurde, ist „geschäftsmäßige“ Förderung der Selbsttötung strafbar. Bis zu drei Jahre Haft drohen. Welche Folgen hat das Gesetz für unheilbar Kranke, aber auch für Ärzte, die verunsichert sind, wie weit sie in der Begleitung ihrer Patienten gehen dürfen?

Um den § 217 wird heftig gestritten: Ein erfolgreiches Gesetz, sagen die einen, denn Sterbehilfevereine mussten ihre Tätigkeit in Deutschland einstellen. Ein unnötiges, schlecht gemachtes Gesetz, sagen die anderen, denn es untergrabe das vertrauensvolle Arzt-Patienten-Verhältnis in einer hoch sensiblen Situation.

Einige Ärzte befürchten, dass aus Angst vor möglichen Schwierigkeiten, Patienten bei schwerstem Leid nicht mehr die Betäubungsmittel auf Vorrat erhalten, die sie brauchen. Denn die könne man auch zum Suizid verwenden.

Die Befürworter des neu geschaffenen Paragrafen kämpfen dafür, die palliativmedizinische Versorgung weiter auszubauen. Sie sehen in der Forderung nach Selbstbestimmung am Lebensende eine Gefahr. Kranke und alte Menschen könnten sich unter Druck gesetzt fühlen, „freiwillig“ aus dem Leben zu scheiden, um niemandem zur Last zu fallen.

Als im März 2017 das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in letzter Instanz entschied, dass der Staat Patienten in allergrößter Not ein Mittel zur Selbsttötung nicht verweigern dürfe, verhärteten sich erneut die Fronten. Entsetzen auf der einen, Hoffnung auf der anderen Seite. Über 120 Schwerstkranke beantragten beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Bonn das Betäubungsmittel Natrium-Pentobarbital. Auch Harald Mayer, den Autorin Erika Fehse ein Jahr lang mit der Kamera begleitet hat. Von ihm und den anderen Betroffenen forderte das BfArM zunächst unterschiedlichste Gutachten. Dann verhinderte das Bundesgesundheitsministerium die Herausgabe des Mittels. Es könne „nicht Aufgabe des Staates sein, Selbsttötungshandlungen… aktiv zu unterstützen.“

Ärzte, Schwerstkranke und Sterbehilfevereine haben beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde gegen den Paragraphen 217 eingelegt. Die Fronten sind abgesteckt. Nun warten alle auf die Entscheidung des Gerichtes noch in diesem Jahr. Wie weit geht unser Selbstbestimmungsrecht? Gibt es ein Grundrecht auf ein selbstbestimmtes Ende?

Update: Das Bundesverfassungsgericht hat das Verbot organisierter Sterbehilfe am 26. Februar 2020 gekippt. Es gebe nach dem Grundgesetz ein "Recht auf selbstbestimmtes Sterben", sagte der vorsitzende Richter Andreas Voßkuhle.
Nach dem Urteil haben wir diesen Film noch einmal aktualisiert. Die aktuelle Version mit dem Urteil und Haralds Reaktion darauf findet ihr hier:
https://www1.wdr.de/mediathek/video/sendungen/die-story/video-streitfall-sterbehilfe-wer-bestimmt-ueber-mein-ende-100.html

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Weitere Dokus zum Thema: https://www.youtube.com/playlist?list=PLeVHoee00PXvtH9M66B9qcVOprg9eqPPj
Sterbehilfe: Über mein Ende will ich selbst entscheiden: https://www.youtube.com/watch?v=poMC-JV8JNg

Ein Film von Erika Fehse.

Dieser Film wurde im Jahr 2019 produziert. Alle Aussagen und Fakten entsprechen dem damaligen Stand und wurden seit dem nicht aktualisiert.

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24 октября 2019 г. 22:00:02
00:43:26
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