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Bundestag beschließt Sonder­regelung zum Kurzarbeitergeld

Der Bundestag hat am Freitag, 18. Februar 2022, nach halbstündiger Debatte den von den Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP eingebrachten Gesetzentwurf zum Kurzarbeitergeld (20/688) beschlossen. Demnach werden die Sonderregeln für die Kurzarbeit bis zum 30. Juni verlängert. Der Gesetzentwurf wurde in einer vom Ausschuss geänderten Fassung mit den Stimmen von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Die Linke bei Stimmenthaltung der AfD angenommen. Der Entscheidung zu dem Gesetzentwurf „zur Verlängerung der Sonderregelungen im Zusammenhang mit der Covid 19-Pandemie beim Kurzarbeitergeld und anderer Leistungen“ lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales und ein Bericht gemäß § 96 der Geschäftsordnung des Haushaltsausschusses zugrunde. Ein zu dem Entwurf vorgelegter Entschließungsantrag der Linksfraktion wurde abgelehnt.

Weitere Informationen: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw07-de-covid-kurzarbeitergeld-freitag-880810

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21 февраля 2022 г. 20:17:05
00:39:48
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