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💸 Verluste bei Gesellschafterdarlehen Part I: Anschaffungskosten § 17 Abs. 2a EStG

Liebe GmbH-GesellschafterInnen,

manchmal besteht in der Gesellschaft ein Finanzierungsbedarf, der durch Gesellschafterdarlehen gedeckt werden soll. Ist die Gesellschaft wirtschaftlich erfolgreich und wird das Darlehen zurückgezahlt, sind alle glücklich.

Was aber ist, wenn die Investition nicht erfolgreich ist und der Gesellschafter mit seinem Darlehen ausfällt; er also von seiner Investition keine Rückzahlungen mehr erhält. In diesen Fällen geht es darum, dies Verluste zumindest steuerlich geltend zu machen; und das ist auch Ihr gutes Recht. Denn wenn der Staat in Form von Steuern am Erfolg einer Investition partizipieren will, dann muss er sich auch an den Risiken beteiligen; und dies dadurch, dass der Verlust mit anderen Einkünften verrechnet werden kann.

Und welche Spielregeln bei den Gesellschafterdarlehen zu beachten sind, das schauen wir uns in dieser Videoreihe an.

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#Cadenberg #GmbH #Darlehen #Gesellschafterdarlehen
▬ Inhaltsverzeichnis ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬

00:00 Einleitung & Intro
01:01 Anschaffungskosten oder Verlustverrechnung?
02:27 Gesetzliche Grundlage
03:29 Darlehensausfalls im Rahmen des § 17 EStG
04:54 Vier Fälle einer Veranlassung
08:43 Fazit & Kontakt
09:34 Gimmick

▬ Über diesen Kanal ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬

Recht - Steuern - Wirtschaft: Leicht verdaulich präsentieren wir aus diesen Bereichen typische Fragestellungen und nützliche Aspekte. Wir erläutern relevante Begriffe verständlich, geben praxisnahe Tipps und zeigen, dass auch komplexere Fragen einfach und unterhaltsam beantwortet werden können.

Als mittelständischer Unternehmer und interessierte Privatperson werden Sie in diesem Kanal einen schnellen, einfachen und unterhaltsamen Umgang mit Recht - Steuern - Wirtschaft (neu) entdecken. Frei nach der 20-80-Regel erzielen Sie mit unseren kleinen Impulsen eine große Wirkung.

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▬ Über uns ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬

Wir sind Dr. Christian Kühner (RA/StB/Dipl.-Kfm. FH) und Matthias Lofi (StB/Dipl.-Bw. FH) von Cadenberg . Wir verstehen uns als Vermittler zwischen dem Finanzamt und Ihnen. Denn Steuern gehen uns alle an.

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