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Bundestag: AfD-Entwurf zur Be­teili­gung von Par­teien an Me­dien­un­terneh­men beraten

Zur Sicherung der publizistischen Vielfalt und zur Herstellung von Transparenz bei der Beteiligung politischer Parteien an Medienunternehmen soll nach dem Willen der AfD-Fraktion das Parteiengesetz, das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geändert werden. Über den entsprechenden Gesetzentwurf der Fraktion debattierte der Bundestag am Donnerstag, 12. Dezember 2019, in erster Lesung. Im Anschluss an die Debatte wurde die Vorlage zur weiteren federführenden Beratung in den Ausschuss für Inneres und Heimat überwiesen.

Nach Ansicht der AfD wirft es grundsätzliche Probleme auf, wenn aufgrund der Beteiligungshöhe von der Möglichkeit zur Einflussnahme auf die angebotenen Inhalte auszugehen ist. Zudem müssten die Konsumenten darüber in Kenntnis gesetzt werden, wenn Medieninhalte von Unternehmen stammen, an denen unmittelbar oder mittelbar politische Parteien beteiligt seien. Bei allen anderen Fraktionen stieß die Gesetzesvorlage auf Ablehnung. Sie warfen der AfD übereinstimmend vor, sie versuche die freie Presse zu diskreditieren.

Weitere Informationen zu dem Thema finden Sie hier:
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2019/kw50-de-publizistische-vielfalt-670556

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16 декабря 2019 г. 13:28:35
01:06:50
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