Rentenantrag stellen - Bis wann?
Wann sollte ich eigentlich meinen Rentenantrag stellen, um rechtzeitig in Rente gehen zu können?
Wann es in Rente gehen soll, ist meist viele Monate, wenn nicht Jahre, im Voraus bekannt. Doch die gesetzliche Rente wird nicht einfach so gezahlt, sie muss rechtzeitig beantragt werden. Doch was heißt in diesem Zusammenhang eigentlich rechtzeitig?
Die gesetzliche Rentenversicherung empfiehlt für den Rentenantrag: Der Antrag sollte möglichst drei Monate im Voraus, also vor dem eigentlichen Rentenbeginn, gestellt werden. Doch was ist, wenn der Rentenantrag erst zu einem späteren Zeitpunkt eingereicht wird?
Rein rechtlich ist ein Rentenantrag auch dann noch fristgerecht gestellt, wenn er spätestens zum Ende des dritten Kalendermonats nach Erfüllung der für die jeweilige Altersrente erforderlichen Voraussetzungen gestellt wird. Verzögert sich die Antragsstellung noch länger, ist eine rückwirkende Zahlung nicht mehr möglich und die Rentenzahlung beginnt erst ab dem Monat der Antragsstellung.
Weitere Informationen zu den Themen Rentenantrag, Rentenbeginn und Hinzuverdienst findet ihr auf: https://www.rentenfuchs.info/
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Für mehr Informationen zum Renteneintritt und zu den verschiedenen Rentenarten empfehle ich folgende Beiträge:
Ab wann ohne Rentenabschläge in Rente gehen?
https://youtu.be/oRNUE6f5-SA
Endlich in Rente…Aber wann genau? - Die Regelaltersrente: https://www.rentenfuchs.info/regelaltersrente/
Bis 67 arbeiten? Nicht mit mir… – Die Altersrente für langjährig Versicherte: https://www.rentenfuchs.info/altersrente-fuer-langjaehrig-versicherte/
Vorzeitige Rente aus gesundheitlichen Gründen - Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen:
https://www.rentenfuchs.info/altersrente-fuer-schwerbehinderte-menschen/
Früher in Rente ohne Abschlag - Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte: https://www.rentenfuchs.info/altersrente-fuer-besonders-langjaehrig-versicherte/
Mehr zur Kontenklärung:
Kontenklärung erklärt! Wie den Antrag V0100 ausfüllen?
https://youtu.be/TmN0DlKjEXI
Kontenklärung – Was sich dahinter verbirgt
https://www.rentenfuchs.info/tipps-kontenklaerung/
Видео Rentenantrag stellen - Bis wann? канала Rentenfuchs
Wann es in Rente gehen soll, ist meist viele Monate, wenn nicht Jahre, im Voraus bekannt. Doch die gesetzliche Rente wird nicht einfach so gezahlt, sie muss rechtzeitig beantragt werden. Doch was heißt in diesem Zusammenhang eigentlich rechtzeitig?
Die gesetzliche Rentenversicherung empfiehlt für den Rentenantrag: Der Antrag sollte möglichst drei Monate im Voraus, also vor dem eigentlichen Rentenbeginn, gestellt werden. Doch was ist, wenn der Rentenantrag erst zu einem späteren Zeitpunkt eingereicht wird?
Rein rechtlich ist ein Rentenantrag auch dann noch fristgerecht gestellt, wenn er spätestens zum Ende des dritten Kalendermonats nach Erfüllung der für die jeweilige Altersrente erforderlichen Voraussetzungen gestellt wird. Verzögert sich die Antragsstellung noch länger, ist eine rückwirkende Zahlung nicht mehr möglich und die Rentenzahlung beginnt erst ab dem Monat der Antragsstellung.
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