Steuern sparen mithilfe verbilligter Vermietung!? Was man wissen muss!
Rechtsstand 06.02.2021
www.steuer-webinar.de
Im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2020 hat der Gesetzgeber die Grenze für die verbilligte Vermietung von 66% auf 50% angepasst. Wenn das Entgelt bis zum 31.12.2020 unter 66% der marktüblichen Miete lag, musste in einen entgeltlichen und in einen unentgeltlichen Teil aufgeteilt werden. Nur im Verhältnis des entgeltlichen Anteils konnten Werbungskosten in Abzug gebracht werden. Aufgrund der Änderung durch das Jahressteuergesetz 2020 kommt es zu einem anteiligen Werbungskostenabzug, wenn das Entgelt ab dem 01.01.2021 unter 50% der üblichen Marktmiete liegt.
Diese Vorschrift gilt sowohl für Vermietungen zwischen nahen Angehörigen als auch für Mietverhältnisse zwischen fremden Dritten.
0:00-1:10 Einleitung und Allgemeine Grundlagen
1:11-2:50 Zahlenbeispiel (Vater vermietet Wohnung an Tochter)
2:51-3:37 Was ist die ortsübliche Miete (inkl. Ermittlung)
3:38-5:57 Einschlägige Rechtsprechung
5:58-7:41 Fünf Praxistipps
#Vermieter #Immobilien #Steuernsparen
Daniel Denker ist Dipl.-Finanzwirt, Master of Arts in Taxation, hat das Steuerberaterexamen erfolgreich abgelegt und ist derzeit als Betriebsprüfer in der Finanzverwaltung tätig. Ferner bildet er Finanzbeamte und Steuerberater aus. Dieses Video ist nicht in dienstlicher Eigenschaft erstellt worden und gibt lediglich die persönlichen Einschätzungen des Referenten wieder. Für weitere Informationen besuchen Sie bitte www.steuer-webinar.de.
Dieses Video beinhaltet keine steuerliche Hilfeleistung im Sinne des StBerG. Von den Vorbehaltsaufgaben eines Steuerberaters im Sinne des StBerG wird sich hiermit ausdrücklich distanziert. Die Webinare / Videos / Seminare ersetzen keine individuelle Steuerberatung und werden als solche auch nicht beworben.
Disclaimer:
Der Referent übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen den Verfasser , welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich im weitest zulässigen Rahmen ausgeschlossen. Die steuerlichen Rahmenbedingungen sind immer im Einzelfall zu prüfen und können in diesem Einzelfall von Darstellungen und Informationen im Video abweichen.
Видео Steuern sparen mithilfe verbilligter Vermietung!? Was man wissen muss! канала Steuer-Webinar
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Im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2020 hat der Gesetzgeber die Grenze für die verbilligte Vermietung von 66% auf 50% angepasst. Wenn das Entgelt bis zum 31.12.2020 unter 66% der marktüblichen Miete lag, musste in einen entgeltlichen und in einen unentgeltlichen Teil aufgeteilt werden. Nur im Verhältnis des entgeltlichen Anteils konnten Werbungskosten in Abzug gebracht werden. Aufgrund der Änderung durch das Jahressteuergesetz 2020 kommt es zu einem anteiligen Werbungskostenabzug, wenn das Entgelt ab dem 01.01.2021 unter 50% der üblichen Marktmiete liegt.
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