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Neuheit - Was ist Neuheit bei Patenten und bei Designs? #rolfclaessen

In diesem Video geht es um den Begriff der Neuheit bei Patenten und Designs - Abonnieren https://www.youtube.com/subscription_center?add_user=rolfclaessen #rolfclaessen
Ich bin Rolf Claessen, Patentanwalt und Partner bei Michalski · Hüttermann & Partner, und in diesem Video erkläre ich genau, was Neuheit in Bezug auf Designs und Patente ist und warum Neuheit für Marken nicht relevant ist. Ich kläre folgende Fragen:
- Was ist Neuheit?
- Was ist Stand der Technik und was ist Formenschatz?
- Wie ist Neuheit bei Patenten und Designs unterschiedlich definiert?
- Warum ist Neuheit bei Marken nicht relevant?
Die Dinge, die bei Patenten und Designs und auch Gebrauchsmustern geschützt werden, müssen erst einmal generell zum Anmeldetag neu sein. Das heißt, dass z.B. das geschützte neue fliegende Auto vor dem Anmeldetag weltweit nicht der Öffentlichkeit bekannt gewesen sein durfte. Ansonsten ist das jeweilige Schutzrecht nicht durchsetzbar. Mit Patenten und Gebrauchsmustern könnte man sich beispielsweise das bestimmte Antriebskonzept des fliegenden Autos schützen. Mit Designs könnte man sich eben das Aussehen des Autos schützen.
Alles, das vor dem Anmeldetag der Öffentlichkeit bekannt war, nennt man bei Patenten und Gebrauchsmustern Stand der Technik und bei Designs Formenschatz.
Bei Patenten ist der Neuheitsbegriff sehr streng. Es gab schon Entscheidungen, bei denen ein Patent widerrufen worden ist, weil der Gegenstand, der mit dem Patent geschützt werden sollte, vor dem Anmeldetag in einer Zeitung in einem Vorort von Kopenhagen veröffentlicht worden war. Daher ist es wichtig, dass Sie anderen von Ihrer Idee vor dem Anmeldetag des Patents oder Gebrauchsmusters möglichst nichts erzählen sollten – außer mit Geheimhaltungsvereinbarung oder dem Patentanwalt, der aus Standesrecht nichts weitererzählen darf.
Für Gebrauchsmuster – also quasi den kleinen Bruder der Patente – gibt es eine sog. Neuheitsschonfrist. Sofern die Veröffentlichung auf den Erfinder zurückgeht und innerhalb der letzten 6 Monate vor dem Anmeldetag geschehen ist, ist diese Veröffentlichung unwirksam. Wenn man also die Erfindung der Öffentlichkeit bereits vorgestellt hat, dann kann man vielleicht immer noch ein Gebrauchsmuster anmelden.
Es gibt natürlich zu Patenten und Gebrauchsmustern sehr viele Sonderregeln zum Stand der Technik. Ich gehe hier nur auf die wichtigsten Regeln ein:
Eine frühere deutsche Patentanmeldung, die aber erst nach dem eigenen Anmeldetag einer deutschen Patentanmeldung veröffentlicht wurde, kann nur zur Beurteilung der Neuheit und nicht der sog. erfinderischen Tätigkeit herangezogen werden. Dasselbe gilt analog für frühere europäische Patentanmeldungen gegenüber eigenen europäischen Patentanmeldungen.
Außerdem gilt für Gebrauchsmuster als Faustregel außerhalb Deutschlands nur schriftlicher Stand der Technik.
Bei Designs ist der Formenschatz etwas weniger streng geregelt als der Stand der Technik für Patente. Wenn etwas nur einem kleinen Kreis von Menschen außerhalb Deutschlands bekannt geworden ist, gilt dies in der Regel gegenüber deutschen Designs nicht als Formenschatz. Zudem gibt es eine einjährige Neuheitsschonfrist, die im Prinzip genauso wie vorhin beim Gebrauchsmuster erwähnt funktioniert, außer dass sie halt doppelt so lang ist.
Bei Marken ist Neuheit unrelevant. Eine Marke muss zum Anmeldezeitpunkt nicht neu sein. Vor allem einige Konzerne nutzen das aus und melden dieselbe oder fast dieselbe Marke all paar Jahre neu an. Dies erleichtert es den Anmeldern mit dem Nachweis der Benutzung. Außerdem sollte man im Hinterkopf haben, dass man ehemals bekannte Marken, die aufgegeben wurden, wieder neu anmelden und benutzen könnte.
Ich hoffe, dass ich in diesem Video erklären konnte, was Neuheit ist und wie Neuheit bei Patenten, Gebrauchsmustern und Designs unterschiedlich definiert ist.
Contact Rolf at

Dr. Rolf Claessen
Michalski · Hüttermann & Partner
Speditionstraße 21
D-40221 Düsseldorf
Germany

Telephone: +49 211 159 249 0
Facsimile: +49 211 159 249 20
Email claessen@mhpatent.de

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Legalese and Disclaimer - Rechtliches

Sie haben sich ein Video von Rolf Claessen angesehen. Die Meinungen der Teilnemer in diesem Video sind ihre eigenen Meinungen und spiegeln nicht die Meinung der jeweiligen Kanzleien wieder und werden auch nicht von den Kanzleien mitgetragen. Keiner der Inhalte soll als Rechtsberatung angesehen werden. Diese Videos sollten unter keinen Umständen als Rechtsberatung oder als Rechtsauffassung ausgelegt werden. Die Inhalte dieser Videos sind als allgemeine Informationen gedacht. Für spezielle Rechtsfragen sollten Sie Ihren Patentanwalt kontaktieren. Konsultieren Sie Ihren Patentanwalt.

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22 июня 2017 г. 15:00:00
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