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Achtung! Strafbarer Antrag auf Corona Soforthilfe! Subventionsbetrug durch Antragstellung!

Durch die Corona Soforthilfe konnten viele Selbständige und Unternehmen Finanzlücken schließen. Leider haben aber auch viele nicht so genau gelesen für was die Finanzspritze gedacht war. Jedenfalls war diese (in NRW) nicht dazu gedacht, den privaten Lebensunterhalt vollständig abzusichern zu sichern. Minimum 7000 € sollten in die Firma fließen. Das Geld sollte für die Leasingrate des Firmenwagens, Personal oder Mieten etc eingesetzt werden.

Diese Umstände waren auch schon bei Antragstellung zu berücksichtigen. Ebenso war die "finanzielle Schieflage" zu beachten und die Kalkulation, ob diese tatsächlich in dem gesamten Zeitraum/Monat anhält. Wenn wir mitbekommen haben, wer alles und wie sorglos die Förderungen beantragt wurden, konnten wir nur mit dem Kopf schütteln. Warnungen blieben ungehört.

Einige meinten so clever zu sein, das Geld beiseite zu packen und erst daran zu gehen, wenn es knapp wird. Leider wurde dabei ein Hinweis im Antragsformular nicht beachtet: Die Möglichkeit eines Subventionsbetrugs!

Dieser kann bei Abgabe eines Antrages mit falschen Angaben (und/oder wissentlich falschen Prognosen) gegeben sein. Kommt das Geld dann zur Auszahlung, ist eine Strafbefreiung nach 264 StGB auch nicht mehr möglich!

Ebenso könnte eine falsche Versicherung an Eides statt abgegeben worden sein. Auch diesbezüglich fand sich in dem Antragsformular ein Hinweis!

Wer also allzu "leichtfertig" mit seinem Zahlenmaterial umgegangen ist oder aus schlichtweg wissentlich falsche Angaben gemacht hat, steht mit dem ersten Bein in der Strafbarkeit.

Diese Fragen beantworten wir in diesem Video. Sollten noch Fragen offen bleiben oder weitere Anregungen für neue Videos aufkommen, bitte einfach mitteilen.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Sven Karsten ist Partner der Kanzlei Karsten und Bolte in Bielefeld. Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt im Strafrecht.

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5 июня 2020 г. 17:05:55
00:13:00
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