DSL Anschluss: vorzeitige Kündigung bei Umzug jetzt doch möglich! | WILDE BEUGER SOLMECKE
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Hotline: 0221 / 400 67 550
E-Mail: info@wbs-law.de
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Verbraucher hatten es bislang schwer, wenn sie vor Ablauf der Mindestlaufzeit ihres DSL-Vertrages umgezogen sind. Häufig mussten sie weiter zahlen, auch wenn der frühere Provider ihnen am neuen Ort keine Leistungen mehr anbieten konnte. Diese unbefriedigende Situation hat kürzlich der Gesetzgeber geändert.
Bislang hatte der Kunde normalerweise das Nachsehen, wenn der bisherige Provider keine DSL-fähigen Leistungen am Umzugsort zur Verfügung stellen konnte. Er musste gewöhnlich weiter zahlen bis zum Ende der Mindestvertragslaufzeit, obwohl er dafür keine Leistung mehr erhielt. Diese fragwürdige Praxis wurde vom Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 11.10.2010 (Az. III ZR 57/10) bestätigt. Die Richter argumentierten damit, dass dieses Risiko der Kunde tragen müsse. Darüber haben sich verständlicherweise viele Verbraucher geärgert, die aus beruflichen oder familiären Gründen unerwartet umziehen mussten.
Damit ist es jetzt vorbei. Seit dem 10.05.2012 hat der Gesetzgeber in der Vorschrift des § 46 Abs. 8 TKG klargestellt, dass dem Verbraucher gegenüber dem Provider bei einem Umzug ein Sonderkündigungsrecht zusteht. Dies gilt allerdings nur dann, wenn der Provider dort nicht mehr die vertraglich geschuldete Leistung anbieten kann. Dieses vorzeitige Kündigungsrecht kann nicht durch Klauseln in allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ausgeschlossen werden. Ein Verstoß führt dazu, dass die entgegenstehende Bestimmung unwirksam ist. Allerdings darf der Provider für die für den mit der Umstellung einhergehenden Aufwand ein angemessenes Entgelt verlangen. Dieses darf allerdings nicht höher sein als das die Ausgaben für einen neuen Anschlusses.
_______________________________________________________________
Die Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE ist seit Jahren auf das IT- und Medienrecht, sowie auf Abmahnungen wegen Filesharings spezialisiert.
Gerne beraten wir Sie daher an unserer Hotline unter der Rufnummer
0221 / 400 67 550
Selbstverständlich können Sie auch unseren diesbezüglichen Chat nutzen.
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