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Freiberufler werden im Nebenerwerb

In diesem Tutorial lernst du, worauf du achten musst, wenn du dich als Freiberufler nebenberuflich selbstständig machen willst. Freiberufler haben viele Vorteile, aber nicht alles was wie ein Vorteil scheint, ist auch einer.
Es gibt diverse Möglichkeiten, sich nebenberuflich selbstständig zu machen. Es seien nur einmal die Berufe Notar, Journalist, Fotograf oder Buchhalter genannt. Allerdings sind all diese freiberuflichen Tätigkeiten im Einkommenssteuergesetz unterschiedlichen Kategorien zugeordnet. Generell gilt, dass ein Freiberuf im Nebenerwerb keinerlei Studium o.ä. voraussetzt. Allerdings muss die Arbeit wissenschaftlich fundiert sein bzw. einen künstlerischen Charakter vorweisen.
Ein großer Pluspunkt für Menschen, die neben ihrer Hauptarbeit noch freiberuflich tätig sein wollen, ist der, dass kein Gewerbe angemeldet werden muss und somit auch keine Gewerbesteuer fällig wird. Die Tätigkeit muss lediglich dem Finanzamt gemeldet werden.
Was aber, wenn nach drei bis fünf Jahren eine Betriebsprüfung durchgeführt wird und daraufhin festgestellt wird, dass eine gemischte Tätigkeit anstatt eines rein freiberuflichen Nebenerwerbs vorlag? Und was ist überhaupt der Unterschied zwischen einer gewerblichen und einer freiberuflichen Tätigkeit?
Als nebenberuflich selbstständiger Freiberufler ist diese Unterscheidung von größtmöglicher Bedeutung. Sie entscheidet später darüber, ob eventuell eine große Nachzahlung von Nöten ist, das heißt, ob die gesamte Tätigkeit letztendlich doch gewerbesteuerpflichtig war und daher eine Nachzahlung der Gewerbesteuer für die vergangenen Jahre geleistet werden muss.
Auch in Sachen Investoren für Freiberufler gibt es Auflagen, die einen vor Herausforderungen stellen können. Hier besteht zwar u.a. die Möglichkeit eines Patriarchischen Darlehens, allerdings ist der Investor dann nicht am Unternehmenswert beteiligt.
Beim Thema Werben gibt es weitere Stolpersteine, die bedacht werden müssen. Wer nebenerwerblicher Freiberufler werden will, d.h. sich selbstständig machen möchte und dabei seine Haupttätigkeit behalten möchte, sollte bedenken, dass bei einer freiberuflichen Tätigkeit als Nebenerwerb die Dienstleistung höherer Art im Vordergrund stehen soll. Daher sind Angebote wie zum Beispiel Sonderpreise oder Rabatte nur den wenigsten Freiberuflern vorbehalten. Hier existieren Gebührenordnungen, weshalb es gilt, sich in diesem Fall mit der zuständigen Kammer zu verständigen.
Als freiberuflich im Nebenerwerb kann sich also nennen, wer Teil einer GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts), einer Bürogemeinschaft, einer Partnergesellschaft oder eben eines Einzelunternehmens ist.

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3 ноября 2016 г. 16:54:20
00:12:23
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