Photovoltaikanlage (PV-Anlage/Solaranlage), Vereinfachung für 10kW/30kW, Neuregelung ab 29.10.2021
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Stefan Mücke, Steuerberater und Partner der BVWM PartG
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Link zum BMF-Schreiben
http://portal.muecke.de/downloads/YT0077_BMFSchreiben.pdf
Das Bundesfinanzministerium hat überraschend am 29.10.2021 das erst 5 Monate als BMF-Schreiben vom 2.6.2021 zur Liebhaberei bei kleinen PV-Anlagen aufgehoben.
Das Ministerium hat mit dem neuen Schreiben die Voraussetzung zur Inanspruchnahme der Liebhaberei "verfeinert" und Antragsfristen eingeführt.
Wir besprechen, ob die Vereinfachung bei mehreren Anlagen genutzt werden können, ob die PV-Anlage auch auf einem Mehrfamilienhaus installiert werden kann und ob ein Anspruch auf die "Steuerbefreiung" besteht, wenn der Strom einem Kind oder einem Mieter geliefert wird. Schädlich für die Vereinfachung ist die Nutzung der Strom im eigenen Gewerbebetrieb.
Nur Anlagen ab 2004 sind begünstigt. "ausgeförderte Anlagen" sind nach Ablauf von 20 Jahren begünstigt. Die Vereinfachung setzt einen Antrag voraus.
Wenn Ihnen das Video gefällt bitte "Daumen nach oben klicken".
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StB Stefan Mücke
-Inhalt-
0:00 Überblick und Intro
0:53 das neue BMF-Schreiben
2:10 10kW-Grenze pro Betrieb.
3:35 Sachliche Voraussetzungen
4:58 zeitliche Voraussetzungen
5:42 Antrag und Antragsfristen
6:49 Vereinfachung bei früheren Verlusten
7:10 Vereinfach bei Anlagen größer 10kW
7:31 Auswirkungen auf die Umsatzsteuer - Verzicht Kleinunternehmer
7:57 Investitionsabzugsbetrag (IAB)
8:56 Stellungnahme des Bundesrates
Видео Photovoltaikanlage (PV-Anlage/Solaranlage), Vereinfachung für 10kW/30kW, Neuregelung ab 29.10.2021 канала Steuerberater Stefan Mücke
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Das Ministerium hat mit dem neuen Schreiben die Voraussetzung zur Inanspruchnahme der Liebhaberei "verfeinert" und Antragsfristen eingeführt.
Wir besprechen, ob die Vereinfachung bei mehreren Anlagen genutzt werden können, ob die PV-Anlage auch auf einem Mehrfamilienhaus installiert werden kann und ob ein Anspruch auf die "Steuerbefreiung" besteht, wenn der Strom einem Kind oder einem Mieter geliefert wird. Schädlich für die Vereinfachung ist die Nutzung der Strom im eigenen Gewerbebetrieb.
Nur Anlagen ab 2004 sind begünstigt. "ausgeförderte Anlagen" sind nach Ablauf von 20 Jahren begünstigt. Die Vereinfachung setzt einen Antrag voraus.
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7 ноября 2021 г. 12:37:15
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