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Bundestag: AfD-Anträge zu Grund­rechten stoßen auf Widerspruch

Der Bundestag hat am Donnerstag, 7. Mai 2020, Anträge der AfD-Fraktion mit den Titeln „Grundrechten trotz Corona wieder Geltung verschaffen – Versammlungs- und Religionsfreiheit auch während einer epidemischen Lage sichern“ und „Grundrechten wieder Geltung verschaffen – Nein zu Big Brother – Keine Datensammlung durch eine Corona-App“ beraten. Im Anschluss an die Debatte wurde der erstgenannte Antrag zur federführenden Beratung in den Innenausschuss, der letztgenannte Antrag in den Gesundheitsausschuss überwiesen.

Vertreter von Koalition und Opposition verteidigten die Debatten über Lockerungen von Grundrechtsbeschränkungen während der Covid-19-Pandemie. Die AfD-Anträge stießen auf deutliche Kritik aus den Reihen der anderen Fraktionen.

Weitere Informationen zu dem Thema finden Sie hier:
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2020/kw19-de-rueckkehr-normalitaet-692658

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8 мая 2020 г. 16:41:50
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