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Prof. Dr. iur. Andreas Glaser: Stände- und Nationalrat entscheiden über das Ständemehr.
Website: https://www.iwp.swiss/
Newsletter: https://www.iwp.swiss/newsletter
Linkedin: https://www.linkedin.com/company/iwp-swiss/
«Bei Annahme des Pakets Schweiz-EU werden Schweizer Behörden EU-Recht direkt gegenüber Bürgern und Unternehmen anwenden», sagte Professor Andreas Glaser von der Universität Zürich in seinem Vortrag vom 28. Januar 2026 am Institut für Schweizer Wirtschaftspolitik (IWP) an der Universität Luzern. Das Paket greife damit tief in die Schweizer Rechtsordnung ein und verlange deshalb ein Ständemehr, argumentierte der Staatsrechtsprofessor.
Auch aus rechtshistorischer Sicht spreche einiges für ein Ständemehr: Das obligatorische Staatsvertragsreferendum sei über die letzten 100 Jahre gewachsen und bei Staatsverträgen sui generis («eigener Art») angewandt worden – also bei Verträgen, die in ihrer Bedeutung einer Verfassungsänderung gleichkommen. Beispiele seien das Freihandelsabkommen mit der EG 1972 und der EWR-Beitritt 1992. Auch diese Verträge hätten – wie das heutige EU-Paket – die direkte Anwendung von fremdem Recht ermöglicht.
Das Bundesamt für Justiz kam 2024 jedoch zum Schluss, dass das obligatorische Referendum für das Paket Schweiz-EU nicht anzuwenden sei. Der Bundesrat empfahl daher das fakultative Referendum mit einfachem Volksmehr. Damit liegt die Entscheidung nun im Par-lament. Wie des Bundesamt für Justiz gegen das obligatorische Staatsvertragsreferendum mit Ständemehr argumentiert, erfahren Sie im Video.
Weitere Themen im Video sind:
• Weshalb das Paket Schweiz-EU die Schweizer Verfassung tangiert.
• Wie EU-Recht künftig in die Schweizer Gesetzgebung integriert werden soll.
• Welche Ausgleichsmassnahmen der EU bei Verstössen der Schweiz drohen.
#Schweiz #EU #abkommen #bilaterale #kantone #ständemehr #volksabstimmung #direktedemokratie #völkerrecht #EUGH #bundesverfassung #bundesrat #IWP
Видео Prof. Dr. iur. Andreas Glaser: Stände- und Nationalrat entscheiden über das Ständemehr. канала IWP | Institut für Schweizer Wirtschaftspolitik
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«Bei Annahme des Pakets Schweiz-EU werden Schweizer Behörden EU-Recht direkt gegenüber Bürgern und Unternehmen anwenden», sagte Professor Andreas Glaser von der Universität Zürich in seinem Vortrag vom 28. Januar 2026 am Institut für Schweizer Wirtschaftspolitik (IWP) an der Universität Luzern. Das Paket greife damit tief in die Schweizer Rechtsordnung ein und verlange deshalb ein Ständemehr, argumentierte der Staatsrechtsprofessor.
Auch aus rechtshistorischer Sicht spreche einiges für ein Ständemehr: Das obligatorische Staatsvertragsreferendum sei über die letzten 100 Jahre gewachsen und bei Staatsverträgen sui generis («eigener Art») angewandt worden – also bei Verträgen, die in ihrer Bedeutung einer Verfassungsänderung gleichkommen. Beispiele seien das Freihandelsabkommen mit der EG 1972 und der EWR-Beitritt 1992. Auch diese Verträge hätten – wie das heutige EU-Paket – die direkte Anwendung von fremdem Recht ermöglicht.
Das Bundesamt für Justiz kam 2024 jedoch zum Schluss, dass das obligatorische Referendum für das Paket Schweiz-EU nicht anzuwenden sei. Der Bundesrat empfahl daher das fakultative Referendum mit einfachem Volksmehr. Damit liegt die Entscheidung nun im Par-lament. Wie des Bundesamt für Justiz gegen das obligatorische Staatsvertragsreferendum mit Ständemehr argumentiert, erfahren Sie im Video.
Weitere Themen im Video sind:
• Weshalb das Paket Schweiz-EU die Schweizer Verfassung tangiert.
• Wie EU-Recht künftig in die Schweizer Gesetzgebung integriert werden soll.
• Welche Ausgleichsmassnahmen der EU bei Verstössen der Schweiz drohen.
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Информация о видео
5 февраля 2026 г. 21:02:01
00:00:26
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